Fokus: Weitere OCT-Anwendungen als Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen anerkannt
16.05.2019
Wichtige Nachricht für Augenärzte und Patienten gleichermaßen: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, weitere mit OCT durchzuführende Diagnose- und Therapieverfahren in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Somit können Hornhautvernetzung und die Diagnose durch Hornhauttopografie Systeme bei Patienten mit Keratokonus und subjektiver Sehverschlechterung mit der Ziffer 06362 abgerechnet werden.
Neu als Kassenleistungen anerkannte OCT-Untersuchungen
- Keratokonus-Diagnose und -Behandlung:
Nicht nur das Verfahren der Hornhautvernetzung mit Riboflavin, sondern auch die begleitende Hornhauttomographie und -topographie mittels OCT sind bei fortschreitendem Keratokonus jetzt als Kassenleistungen anerkannt.
- Makuladegeneration und Makulaödem:
OCT-Untersuchungen der neo-vaskulären altersbedingten Makuladegeneration (nAMD) und des Makulaödems bei diabetischer Retinopathie (DMÖ) sind gemäß Beschluss des G-BA nun ebenfalls Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Mit der entsprechenden Abrechnungsziffer ist im vierten Quartal 2019 zu rechnen. Bis dahin ist weiterhin über die GOÄ abzurechnen, und der Patient kann eine Kostenerstattung beantragen.
Was ist Keratokonus?
Der Keratokonus ist eine degenerative Erkrankung der Hornhaut des Auges, die im Jugend- oder frühen Erwachsenenalter beginnen kann. Sie führt zu einer kegelförmigen Verformung der Hornhaut, die mit einer Verdünnung und Trübung der Hornhaut einhergeht und zu einer Sehverschlechterung führt.
Ein Fortschreiten des Keratokonus liegt bei Patienten dann vor, wenn innerhalb von zwölf Monaten entweder die maximale Hornhautbrechkraft um ≥ 1 Dioptrie oder der (durch subjektive Refraktion bestimmte) Astigmatismus um ≥ 1 Dioptrie zugenommen hat, oder eine Abnahme der Basiskurve der Kontaktlinse um ≥ 0,1 Millimeter festgestellt wurde.
Zur Indikationsstellung
Die Empfehlung für den Augenarzt ist, für die Indikationsstellung Messungen mit einem Hornhaut-Topographie-System zur Feststellung der Hornhautbrechkraft vorzunehmen. Als zweite Messung sollte eine Pachymetrie bzw. eine Hornhauttomographie erfolgen, um sicherzustellen, dass die Hornhaut auch an der dünnsten Stelle mindestens 400 Mikrometer beträgt.Das neue Topographie-Modul für das REVO OCT
EYETEC stellt Ihnen für die REVO OCT Reihe ein neu entwickeltes Topographie- und Pachymetrie-Modul zur Verfügung, welches die KBV-Anforderung erfüllt und Ihnen darüber hinaus die Basisdaten, wie z.B. Hornhaut-Vor- und Rückfläche, zur genauen IOL-Berechnung liefert.
So fordern Sie bei EYETEC eine Übersicht der aktuellen OCT-Abrechnungsziffern an:
- Senden Sie uns eine E-Mail an info@eyetec.com oder über unser Kontaktformular
"...bitte senden Sie mir das aktuelle Verzeichnis der OCT-Abrechnungsziffern zu." - Sie erhalten von uns umgehend die Übersicht per E-Mail.
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